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Hochzeit

Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Hochzeitspaare

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Letzte Aktualisierung: 21.09.2020

Das Corona-Virus beherrscht die Nachrichten weltweit noch immer. Jeden Tag neue Zahlen, neue Informationen, neue Regelungen. Die Verunsicherung ist entsprechend groß – auch bei vielen Brautpaaren, die in den nächsten Wochen und Monaten heiraten wollen. Wir wissen, wie viel Zeit und Liebe ihr in die Planung eures schönsten Tages gesteckt habt, und dass ihr aktuell einige ungeklärte Fragen auf dem Herzen habt. Wir möchten euch mit den nachfolgenden Informationen und Tipps helfen, Antworten zu finden.

Können wir unsere Hochzeit so feiern wie geplant – trotz Corona? 

Diese Frage treibt wohl die meisten Brautpaare mit Hochzeitsdatum in den nächsten Monaten gerade um. Welche Möglichkeiten gibt es? Wie sind die offiziellen Regelungen? Alle wichtigen Informationen findet ihr im folgenden Artikel.

Jetzt auf Pinterest pinnenBrautpaar küsst sich im Standesamt während Corona Pandemie
©kartenmacherei

Was ist mit unserer standesamtlichen Trauung? 

Standesamtliche Trauungen zählen als Amtshandlungen und sind somit bundesweit möglich. Auf einen Sektempfang und ein ausführliches Beglückwünschen vor Ort müsst ihr aktuell aber vielerorts leider verzichten, da ausschließlich die Durchführung der Eheschließung von maximal 15 Minuten erfolgen darf. 

An der Trauung zugelassen sind grundsätzlich das Hochzeitspaar, der*die Standesbeamte*in und meistens zwei Trauzeugen*innen eurer Wahl. Wie viele Personen insgesamt an der Zeremonie teilnehmen dürfen, ob 2G oder 3G gilt und ob der*die Standesbeamte*in zur zulässigen Personenzahl gezählt wird, regeln die Standesämter für sich und kann damit von Ort zu Ort abweichen. Die räumlichen Gegebenheiten eures Standesamtes sowie die zeitliche Taktung aufeinanderfolgender Trauungen haben Einfluss darauf, wie viele Personen euch zum Standesamt begleiten dürfen. 

Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten sind gewisse Hygienevorschriften, wie das Abstandsgebot und das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes während der gesamten Trauung, einzuhalten.

Auch für eure standesamtliche Trauung gilt: Informiert euch direkt beim Standesamt eurer Gemeinde über die aktuellen Regelungen.

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Hochzeit feiern in Österreich: die aktuelle Lage.

Seit dem 21.09.2020 sind in Österreich Hochzeitsfeiern in geschlossenen Räumen nur noch mit bis zu 10 Personen und im Freien mit bis zu 100 Personen erlaubt. Außerdem muss in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Am Sitzplatz darf dieser abgenommen werden. Die Veranstaltung muss mit der Sperrstunde um 01:00 Uhr nachts enden. Informiert euch daher rechtzeitig bei eurer Hochzeitslocation, welche Auflagen gegebenenfalls zusätzlich eingehalten werden müssen. Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen in Österreich findest du hier.

Gelten die Regelungen auch, wenn ich eine Feier in meinem eigenen Garten oder in meiner Wohnung veranstalte?
Feiern im privaten Raum sind weiterhin von der Beschränkung der maximal zulässigen Personenzahl ausgenommen. Dennoch solltet ihr auch hier auf die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln achten.

Was ist mit unserer standesamtlichen Trauung?
Standesamtliche Trauungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneempfehlungen möglich. Die Anzahl der Gäste variiert dabei je nach örtlichen Gegebenheiten.  Bei der standesamtlichen Hochzeit ist die jeweilige Behörde für begleitende Schutzmaßnahmen zuständig. Bitte informiert euch daher vor eurer Trauung im Standesamt noch einmal über die aktuellen Auflagen eures Standesamtes.

Sind kirchliche Trauungen erlaubt?
Eure Hochzeit kann unter Einhaltung von vorgegebenen Hygiene-Konzepten in der Kirche stattfinden. Da Hochzeiten in der Kirche als religiöse Veranstaltung gilt, unterliegt sie den Regelungen für Gottesdienste.

Folgende Hygiene-Empfehlungen sollten während eurer kirchlichen Trauung eingehalten werden:



  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Einhaltung der Hygienemaßnahmen – Desinfektionsmittel sollte am Eingang bereitstehen
  • Einschränkung des Gesangs
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1 Meter. Der Abstand kann unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert
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©pexels

Herbst & Winter-Hochzeit verschieben – ja oder nein?

Diese Frage beschäftigt gerade zahlreiche Brautpaare. Falls das auf euch und eure Hochzeit im Herbst oder Winter auch zutrifft: Bleibt ruhig, auch wenn es schwer fällt. Informiert euch über die aktuellen Bestimmungen eurer Region und verschafft euch einen Überblick. 

Wir empfehlen euch: Sprecht mit eurem Hochzeitsplaner, euren wichtigsten Gästen, gebuchten Dienstleistern und ggf. eurem Pastor/Pfarrer oder Trauredner. Haben diese bereits einen Teil der Leistungen erbracht? Könnt ihr die gebuchten Leistungen auch zu einem späteren Zeitpunkt bekommen?  Kommuniziert offen miteinander, denn wir alle haben gerade mit den gleichen, schwierigen Herausforderungen zu kämpfen. Sprecht mit euren Dienstleistern darüber, ob ihr eure Hochzeit auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verlegen könnt. Solltet ihr euch wieder eine Sommerhochzeit wünschen, versucht mit euren Dienstleistern bereits jetzt einen Termin 2021 oder 2022 zu finden. Da viele Locations bereits für 2021 viele Termine vergeben haben, denkt einmal darüber nach, ob auch ein Donnerstag oder Sonntag ein möglicher Tag zum Feiern wäre. Denkt immer daran: die Liebe und Freude bleiben, auch wenn der Hochzeitstermin ein anderer ist!

Wie eure Hochzeitsfeier trotz Corona-Auflagen unvergesslich schön wird, zeigen wir euch hier

Jetzt auf Pinterest pinnenHochzeitsfeier

Wer trägt die Kosten, wenn die Hochzeit abgesagt oder verschoben werden muss?

Die Location und das Catering machen meist den Großteil der Hochzeitskosten. Lest daher unbedingt eure bereits bestehenden Verträge gründlich durch – vor allem die Storno-Bedingungen und -Gebühren. Laut dem Bund deutscher Hochzeitsplaner gilt: Sagt ihr die Hochzeit ab, z. B. aus Angst vor einer Ansteckung oder Verbreitung, tragt ihr die Kosten zu 100 % bzw. laut AGBs der gebuchten Dienstleister. Bei gestaffelten Stornoklauseln wird die Absage günstiger, je länger im Voraus ihr absagt. 

Kommt die Absage von behördlicher Seite, sind Grund und Region entscheidend. Rechtlich gilt zunächst der Vertrag des Dienstleisters. Veranstaltungsversicherungen tragen leider nicht die Kosten bei Absagen aufgrund von Epidemien. Beachtet: bereits erbrachte Dienstleistungen, zB. Beratung eures Hochzeitsplaners oder Anfertigung der Eheringe, müssen von euch vergütet werden. 

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Egal ob ihr euch aktuell für das Verschieben oder das Stattfinden eurer Hochzeit entscheidet, sprecht unbedingt mit euren Dienstleistern und der Location. Viele Dienstleister zeigen sich gerade besonders kulant und versuchen alles, um eure Traumhochzeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich zu machen. Sprecht bereits jetzt mit den Beteiligten über eure Sorgen und Gedanken, denn wir sind alle von dieser besonderen Situation betroffen! Gemeinsam mit euren Dienstleistern könnt ihr eine Lösung finden, wie eure Traumhochzeit doch noch stattfinden kann - wenn auch zu einem Zeitpunkt als geplant und vielleicht mit kleinen Kompromissen. Behaltet immer im Kopf: Die größte und wichtigste Entscheidung habt ihr ohnehin bereits getroffen – die füreinander!

Wir wünschen euch von Herzen, dass eure Traumhochzeit ganz bald stattfinden kann. Bis dahin, bleibt gesund und passt gut auf euch und eure Liebsten auf!

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Wichtig:

Die oben stehenden Informationen sind keine offizielle Handlungsempfehlung - sondern eine Grundlage, um die Auswirkungen des Virus auf eure Hochzeit einordnen zu können.

Sollte das Coronavirus eure Hochzeit direkt betreffen und eine Anpassung eurer Papeterie von der kartenmacherei zur Folge haben, stehen wir euch natürlich zur Seite und finden eine Lösung. Kontaktiert uns einfach unter service@kartenmacherei.at 

Wir wünsche euch alles Gute!

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